Hungerstreik in der JVA Butzbach

Seit gestern befinden sich Gefangene in der JVA Butzbach (Hessen) im Hunger- oder Bummelstreik, sie fordern für ihre Arbeit im Gefängnis unter anderem das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung, den Mindestlohn und die Einzahlung in die Rentenversicherung. Diesen Forderungen schließen sich über 140 Unterzeichner*innen einer Unterstützungserklärung an, davon 45 aus Hessen sowie Gewerkschafter/innen und Akademiker/innen aus Indien, Südafrika und Brasilien.

Der Sektionssprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) in Butzbach, Jürgen Rößner, wird mit 23 Stunden Einschluss täglich und Zellenrazzien schikaniert. Mit diesen Repressionen verstößt die Leitung der JVA Butzbach gegen die Koalitionsfreiheit.  Diese ist ein Grundrecht und wird in Artikel 9 des Grundgesetzes ausdrücklich „jedermann“ garantiert.

Die Gefangenen in Butzbach fordern seit Monaten ein Gespräch mit Justizministerin Eva Kühne-Höhrmann (CDU), da die Leitung der JVA Butzbach noch länger nicht auf ihre Forderungen eingeht. Kühne-Höhrmann ließ die Frist für ein Gespräch mit den Gefangenen verstreichen.

Das „Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_Innen“ ruft für den 5.12. um 15:00 Uhr zu Kundgebungen vor der JVA Butzbach auf. „Grundrechte gelten für alle und können
nicht für Teile der Bevölkerung ausgesetzt werden“, sagt Jörg Nowak vom Netzwerk.  Das Netzwerk unterstützt die Forderungen der Gefangenen in der JVA Butzbach, weil es im Interesse aller lohnabhängig Beschäftigten ist, Mindeststandards zu halten und Sonderwirtschaftszonen in deutschen Gefängnissen abzuschaffen.