Stellungnahme zur Abschiebung unserer Kollegin Immaculate A.

Liebe Freund*innen,

Mit großer Sorge haben wir heute (30.08.2018) erfahren, dass Immaculate A., die im glokal-Referent*innenpool ist und für uns bundesweit Seminare und Workshops gibt, seit dem gestrigen Mittwoch Abend (29.08.2018) in Abschiebehaft ist, um nach Uganda abgeschoben zu werden.

Wir bitten euch dringlichst, die Freilassung von Immaculate A. zu unterstützen! Bitte schreibt Emails an die Oberbürgermeisterin und die Oberverwaltungsrätin der Stadt Bayreuth, um ihre Freilassung zu erwirken. 

– Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth Frau Brigitte Merk-Erbe (oberbuergermeisterin[ÄT]stadt.bayreuth[DOT]de)

– Oberverwaltungsrätin Manuela Brozat (Referentin für Familie, Schule und Soziales bei der Stadt Bayreuth, Referat5[ÄT]stadt.bayreuth[DOT]de)

WAS IST PASSIERT?
Am Mittwoch Abend, den 29. August 2018, um 22h ist unsere Bildungsreferentin Immaculate A. nach 14 Jahren in Deutschland in Abschiebehaft gekommen und soll nach Uganda abgeschoben werden. Immaculate A. wurde sofort nach der Verhandlung beim Verwaltungsgericht Bayreuth, bei der negativ über ihr Aufenthaltsrechtsgesuch beschieden wurde, weggesperrt. Wir sind zutiefst schockiert über diese menschenunwürdige und brutale Praxis des Freistaats Bayern. A. lebte jahrelang in Bayreuth, hat sich dort ehrenamtlich bei „Bunt statt Braun – gemeinsam stark für Flüchtlinge e.V.“ engagiert und war außerdem bundesweit als glokal-Bildungsreferentin tätig und gab in diesem Rahmen rassismuskritische Seminare und Workshops. Wir möchten die hinterhältige Abschiebepraxis des Freistaats Bayern öffentlich machen und fordern, unsere Kollegin Immaculate A. freizulassen und ihren Antrag auf Aufenthalt anzuerkennen!

HINTERGRUND
Gestern am Verwaltungsgericht Bayreuth: Immaculate A. hatte vor dem Verwaltungsgericht ihre Verhandlung wegen ihres Aufenthalts. Sie hoffte, dass dieser nach §25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) gewährt werden würde.
Ein Problem war, dass Immaculate A. lange keinen gültigen Pass besaß. Sie hatte sich jahrelang bemüht, ihren Pass wieder zu erlangen, was sich als ein schweres und mühseliges Unterfangen erwies. 2017 wurde durch einen Anwalt Antrag auf Aufenthalt nach §25b bei der Stadt gestellt. Dieser wurde abgelehnt, der Einspruch gegen die Ablehnung lief noch. Von der Härtefallkommission (HFK) gab es das Signal, erst abzuwarten, was bei dem Einspruch herauskommt. Die HFK könne erst tätig werden, wenn der Aufenthalt nach §25b AufenthG abgelehnt worden sei.
Vor zwei Wochen bekam Immaculate A. tatsächlich ihren Pass. Sie brachte ihn nach Beratungen mit der Caritas und ihrer neuen Anwältin zur Ausländerbehörde Bayreuth Stadt. Kurz darauf kam die Einladung zur Gerichtsverhandlung, angesetzt für den 29.08.2018.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth machte gestern deutlich, dass Duldungen, die wie bei Immaculate A. wegen Passlosigkeit zustande kommen, NICHT zu den acht Jahren Aufenthalt zählen, welche als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des §25b gelten. Das VG bezog sich auf ein Urteil vom VGH Bayern (Aktenzeichen 19CE181628).
Bei Gericht gestern wurde Immaculate A. immer wieder darauf hingewiesen, dass sie bei der Passbeschaffung nicht mitgewirkt hätte. Der Vorwurf: Identitätsverschleierung, dadurch keine Integration in die deutsche Rechtsordnung, dadurch kein Greifen des §25b.
Der Vorwurf, nicht in die deutsche Gesellschaft integriert zu sein, ist nicht haltbar: Immaculate A. war nicht nur an ihrem Wohnort Bayreuth, sondern bundesweit im hohen Maß engagiert. Neben ihrer Mitarbeit bei „Bunt statt Braun“, hat sie in Bayreuth Bildungsveranstaltungen mitorganisiert und war im Nähcafé für Geflüchtete aktiv. Außerdem hat sie bundesweit rassismuskritische Bildungsarbeit bei glokal e.V. geleistet, an der Kiron Universität (Open Higher Education for Refugees, Berlin) Wirtschaft studiert und sich immer wieder bemüht, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. All das spielte beim Prozess KEINE Rolle.

Das Schöffengericht zog sich zur “Beratung” zurück, um kurz darauf zu verkünden, dass dem Antrag auf Aufenthalt nach §25b NICHT stattgegeben wird. Immaculate A. sowie ihre Kolleg*innen von „Bunt statt Braun“ waren schockiert und planten, am heutigen Donnerstag mit der Caritas alles für die Härtefallkommission vorzubereiten.
Doch als sie den Gerichtssaal verließen, standen vor der Tür bereits zwei Polizeiautos sowie zwei Sicherheitsbeamte des Verwaltungsgerichts, mehrere Polizisten und die drei Beamt*innen vom Ausländeramt Bayreuth-Stadt. Ein Zivilbeamter forderte Immaculate A. zum Mitkommen auf. Sofort intervenierte ihre Anwältin und begleitete daraufhin ihre Mandantin. Anders als im Asylrecht (wo die Ausstellung des Urteils ein paar Wochen dauert), kann im hier angelegten Ausländerrecht SOFORT abgeschoben werden.

Diese Vorgänge weisen darauf hin, dass die Ablehnung ihres Gesuchs bereits vor dem eigentlichen Urteilsspruchs beschlossen und organisiert worden war.
Ihren Freund*innen wurde von einem Polizisten zugesagt, sich verabschieden zu können. Allerdings wurde Immaculate A. in das Polizeigebäude geführt und durch den Hinterausgang weggebracht. Als Begründung wurde den Freund*innen später mitgeteilt, dass sie ein Sicherheitsrisiko dargestellt hätten und sich die Polizei deshalb gegen eine Verabschiedung entschieden hätte. Immaculate A. wurde zu ihrer Unterkunft gebracht, wo ihr 10 Minuten gegeben wurden, um ihre Sachen zu packen. Als ihre Freund*innen die Unterkunft erreichten, sahen sie nur noch die Rücklichter des abfahrenden Polizeiautos. Der Vorstand von „Bunt statt Braun“ hatte die Polizisten gebeten zu warten, doch der leitende Polizeibeamte lehnte ab mit der Begründung, dass er „später noch private Termine“ habe.

Wir werfen dem Gericht und dem Freistaat Bayern vor, dass Immaculate A. Urteil schon im Voraus feststand und sie keinen nach rechtsstaatlichen Prinzipien angelegten Prozess bekommen hat. Prozesse werden so getaktet, dass abends die Abschiebung stattfinden kann. Besonders in Zeiten der Landtagswahl wird eine besonders rigorose Abschiebepraxis in Bayern verfolgt, um Stimmen am rechten Rand zu sammeln.

Wir fordern, dass Immaculate A. freigelassen wird und einen Aufenthaltstitel nach §25b bekommt.

Wir hoffen auf eure Unterstützung,

das Team von glokal