Weltflüchtlingstag – Flüchtlingen am Berliner Oranienplatz jetzt Aufenthalt gewähren!

Anlässlich des Weltflüchtlingstages der Vereinten Nationen am 20. Juni 2014 fordern die Mitgliedsorganisationen des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags (BER) und weitere Organisationen eine Aufenthaltsgewährung für die Flüchtlinge des geräumten Protestcamps auf dem Berliner Oranienplatz.

Pressemitteilung des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags (BER)
Berlin, 19. Juni 2014

Weltflüchtlingstag – Flüchtlingen am Berliner Oranienplatz jetzt Aufenthalt gewähren!

Entwicklungspolitische Organisationen solidarisieren sich mit den Flüchtlingen in Berlin

Anlässlich des Weltflüchtlingstages der Vereinten Nationen am 20. Juni 2014 fordern die Mitgliedsorganisationen des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags (BER) und weitere Organisationen eine Aufenthaltsgewährung für die Flüchtlinge des geräumten Protestcamps auf dem Berliner Oranienplatz.

Der Berliner Entwicklungspolitische Ratschlag (BER) veröffentlicht heute den Luhmer Appell, in dem sich entwicklungspolitische Organisationen in Berlin mit den Flüchtlingen des geräumten Protestcamps auf dem Berliner Oranienplatz solidarisieren. Sie fordern anlässlich des Weltflüchtlingstages für sie eine Aufenthaltsgewährung nach §23 (1) des Aufenthaltsgesetzes. Die Vereinten Nationen haben den Tag ins Leben gerufen, um auf die Probleme der Flüchtlinge weltweit aufmerksam machen.

„Die Ursachen für Flucht liegen im ungerechten Wirtschaftssystem, das seinen Ursprung im Kolonialismus hat,“ sagt Sylvia Werther, Sprecherin des BER. „Berlin als weltoffene und internationale Metropole hat eine besondere entwicklungspolitische Verantwortung für Flüchtlinge.“

Die 109 Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes BER thematisieren in ihrer Arbeit die globalen Ursachen und Folgen von Flucht und Migration und setzen sich für eine Sensibilisierung für diese Themen in allen Bezirken Berlins ein.

Seit 2012 haben Flüchtlinge aus verschiedenen Regionen der Welt in Berlin auf die menschenunwürdige Flüchtlingspolitik in Deutschland aufmerksam gemacht. Nach der Räumung des Protestcamps am Oranienplatz am 8. April 2014 war 326 registrierten Flüchtlingen zugesichert worden, dass ihr Aufenthalt im Einzelverfahren geprüft wird. Das Verfahren hat am 11. Juni begonnen, zwischenzeitlich war ein Flüchtling von der Abschiebung bedroht.

„Die Aufenthaltsgewährung nach §23 Aufenthaltsgesetz für die Flüchtlinge des Oranienplatzes wäre das richtige Signal, um ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik anzustoßen“, sagt Sylvia Werther vom BER. „Damit dies erfolgt, rufen wir weitere Initiativen auf, den Appell zu unterstützen!“

Kontakt: Sylvia Werther (BER) 030 – 498 553 80, werther@ber-ev.de

Weiterführende Informationen

Luhmer Appell: Juni 2014 – Solidaritätserklärung mit den Geflüchteten in Berlin
Gutachten Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag: Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen