Prozesse gegen Rassismus im Münchner Nachtleben

In Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat München hat Hamado Dipama letztes Jahr am 19.04.2013 und 20.04.2013 mit sechs Freunden unterschiedlicher Herkunft sowie mit der Journalistin IsabelIe Hartmann vom Bayerischen Rundfunk eine Testaktion in 25 Münchner Nachtclubs und Diskotheken durchgeführt. Das Ergebnis war niederschmetternd. Von den insgesamt 25 besuchten Clubs und Diskotheken wurde den Aktionsteilnehmenden afrikanischer und türkischer Herkunft nur in 5 der 25 Lokalitäten der Einlass gewährt, während die Vergleichspersonen ausnahmslos in jeden Club eingelassen wurden. Nun kam das Amtsgericht München zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass eine Diskriminierung des Klägers Hamado Dipama nicht belegt ist. Zu dieser skandalösen Gerichtsentscheidung hat der Ausländerbeirat München folgende Pressemitteilung verfasst.

 

Ausländerbeirat der LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
Nükhet Kivran, Vorsitzende
Burgstr.4 80331 München
Telefon: 233- 9 25 58
Fax: 233- 2 44 80

Pressemitteilung

München, 30. Juli 2014

Prozesse gegen Rassismus im Münchner Nachtleben: Kontroverse und skandalöse Gerichtsentscheidungen des Amtsgerichts München

Nach Ende der Verhandlungen von fünf der sechs Prozesse gegen die rassistischen Einlass-Praxen von Münchner Diskotheken hat das Amtsgericht in zwei Prozessen Entscheidungen verkündet.

Zum einem erlässt das Amtsgericht folgenden Hinweisbeschluss: „Aufgrund der bislang durchgeführten Beweisaufnahme erscheint nach Auffassung des Gerichts die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür gegeben zu sein, dass dem Kläger aufgrund seiner Hautfarbe der Einlass in die Diskothek der Beklagten verweigert worden ist. Insofern kommt dem Kläger die Beweiserleichterung des § 22 AGG zugute…“

Zum anderen erlässt das Gericht durch einen anderen Richter folgendes Endurteil: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die zulässige Klage erweist sich als unbegründet. Das Gericht kommt nach eingehender Bewertung der erhobenen Beweise zu dem Ergebnis, dass eine Diskriminierung des Klägers nicht belegt ist. Das Gericht kann auch keine hinreichenden Hilfstatsachen im Sinne von § 22 AGG feststellen, die eine Diskriminierung des Klägers als wahrscheinlich vermuten lassen…“

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht bzw. der Richter keinen von Hamado Dipama und den 6 Zeugen belegten Tatbestand als ausreichendes Indiz für eine Diskriminierung bewertetet. Nur so hätte eine Beweislastumkehr stattfinden können. Anstelle dessen wurde den vorgetragenen Unwahrheiten der Gegenseite geglaubt.

Folgende Meinung des Gerichts bzw. des Richters belegen es (Zitat aus den Urteil): „Das Gericht hat nicht verkannt, dass die Beklagte eingeräumt hat, dass die Türsteher den Kläger mit einer unzutreffenden Begründung für die Ablehnung bedient haben. Grundsätzlich können aus einer derartigen „Lüge“ negative Schlüsse für die Beklagte gezogen werden, auch mit der Folge der Beweislastumkehr im Rahmen des § 22 AGG.[…] Das Gericht mag diese Vorgehensweise inhaltlich nicht mit einem Werturteil versehen. Entscheidend ist, dass das Gericht die Vorgehensweise der Türsteher aus deren Sicht nachvollziehen kann. Das Gericht kann daher aus der Unwahrheit der Behauptungen der Gegenseite nicht den Rückschluss in dem Sinne ziehen, dass die Türsteher vorwiegend vertuschen wollten, dass die Hautfarbe des Klägers zumindest mit ursächlich war.“

Dieses Urteil ist für Hamado Dipama und für alle, die aktiv für eine rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft agieren, eine skandalöse Entscheidung, welche der Ausländerbeirat München niemals akzeptieren wird.

Diesbezüglich haben engagierte Anwälte den Auftrag erhalten, in Berufung zu gehen.

Nun soll das Landgericht entscheiden!

Vorfall

Auf Antrag des Ausländerbeirates München habe ich letztes Jahr am 19.04.2013 und 20.04.2013 mit sechs Freunden unterschiedlicher Herkunft sowie mit der Journalistin IsabelIe Hartmann vom Bayerischen Rundfunk eine Testaktion in 25 Münchner Nachtclubs und Diskotheken durchgeführt. Das Ergebnis war niederschmetternd.:

Von den insgesamt 25 besuchten Clubs und Diskotheken wurde den Aktionsteilnehmenden afrikanischer und türkischer Herkunft nur in 5 der 25 Lokalitäten der Einlass gewährt, während die Vergleichspersonen ausnahmslos in jeden Club eingelassen wurden!

Menschen nicht-deutscher Herkunft werden in vielen Bereichen diskriminiert: Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche, in Schulen und im Bildungswesen und auch im Nachtleben.

Gegen die sechs schwerwiegendsten Fälle habe ich auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geklagt und damit zu erreichen versucht, dass Alltagsrassismus endlich ernsthaft thematisiert und bekämft wird.

Interviewpartner ist: Hamado Dipama: dipama@panafrikanismusforum.net