Zur kürzlich gebloggten Kriminialisierung politischer antirassistischer Arbeit berichtet das Migazin:
“Was folgte, hätte für das Berliner Landeskriminalamt nicht peinlicher kommen können. Am 10.Juni stellte die Berliner Staatsanwaltschaft das von der Polizei eingeleitete Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates ein. Die Staatsanwaltschaft bewertet die strittige Aussage [Staat und Nazis Hand in Hand] als eine im Kontext der Erkenntnisse zum NSU-Komplex zulässige Meinungskundgabe und betont, „dass die Formulierung ‚Staat und Nazis Hand in Hand‘ keine Gleichsetzung des Staates mit Nazis zum Ausdruck bringt, sondern nur eine enge Kooperation des Staates mit Nazis anprangert.“
Dies möge provokativ und überzogen sein, räumt die Staatsanwaltschaft ein, ergänzt aber: „Doch vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um die Rolle von staatlichen Organen im Zusammenhang mit den Anschlägen des NSU und der Aktualität dieser Debatte aufgrund des in München laufenden Prozesses gegen Beteiligte des NSU, sowie des 10. Jahrestages des Terroranschlages in Köln sei die Äußerung indes als zulässige Meinungskundgabe hinzunehmen.“”